Es gilt ein Sollzinssatz für den Dispositionskredit von 11,21 % p.a. und ein Sollzinssatz für die geduldete Kontoüberziehung von 11,21 % p.a., jeweils für die Zeit und Höhe der Nutzung bei vierteljährlicher Abrechnung.
Die Anpassung des Sollzins- und des Überziehungszinssatzes richtet sich nach der Veränderung des folgenden Referenzzinssatzes: 3 MONATS-EURIBOR.
Die Festlegung der Soll- und Überziehungszinsen Ihres Girokontos gestaltet die Sparkasse für Sie noch transparenter. Als Basis dient hierbei der Referenzzinssatz 3 MONATS-EURIBOR.
Die Ermittlung des Referenzzinssatzes erfolgt jeweils 5 Arbeitstage vor dem jeweiligen Quartalsende. Sobald sich der 3 MONATS-EURIBOR um mehr als 0,25 Prozentpunkte seit der letzten Anpassung verändert, sinkt oder steigt auch der Soll- und Überziehungszins um die gleiche Differenz zum jeweils 1. des folgenden Kalenderquartals.
Die Festlegung der Soll- und Überziehungszinsen Ihres Fremdwährungsdarlehens gestaltet die Sparkasse für Sie noch transparenter. Als Basis dient hierbei der Referenzzinssatz 3 MONATS-LIBOR.
Die Ermittlung des Referenzzinssatzes erfolgt jeweils 2 Arbeitstage vor dem jeweiligen Quartalsende. Sobald sich der 3 MONATS-LIBOR um mehr als 0,01 Prozentpunkte seit der letzten Anpassung verändert, sinkt oder steigt auch der Soll- und Überziehungszins um die gleiche Differenz zum jeweils 1. des folgenden Kalenderquartals.