Die Zinsen gelten pro Jahr und für das geweilige Gesamtguthaben. Mindestanlagebetrag 25.000 Euro.
Wichtige Hinweise zum Sparkassenkaptialbrief mit Nachrangabrede
Nachrangabrede: Im Fall der Insolvenz oder der Liquidation der Sparkasse werden zuerst die Ansprüche der Gläubiger von Instrumenten berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten bedient. Das sind Gläubiger von Instrumenten, die entweder keine Nachrangabrede vereinbart haben (nichtnachrangige Gläubiger), oder deren Investitionen trotz Nachrangabrede nicht als aufsichtsrechtliche Eigenmittel anerkannt werden. Der Gläubiger des Sparkassenkapitalbriefs ist damit gegenüber diesen Gläubigern einem höheren, bis zum Totalverlust gehenden Risiko ausgesetzt. Eine Übersicht über die Haftungsreihenfolge der verschiedenen Investitionen ist auf der Internetseite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistung abrufbar (https://www.bafin.de/ref/19610134). Eine Aufrechnung des Rückerstattungsanspruches aus dem Sparkassenkapitalbrief durch den Gläubiger gegen Forderungen der Sparkasse ist ausgeschlossen.
Der Sparkassenkapitalbrief stellt bankaufsichtsrechtlich Eigenmittel (Ergänzungskapital) dar. Forderungen mit Eigenkapital- / Eigenmittelcharakter, insbes. gemäß Randnr. 41, 44 der Mitteilung der EU-Kommission 2013/C 216/01 vom 30. Juli 2013 („Bankenmitteilung“), fallen nicht unter die Institutssicherung des Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe.
Der Sparkassenkapitalbrief ist während der Laufzeit unkündbar; er kann nicht verkauft, übertragen oder vorzeitig zurückgegeben werden.
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