Kontoführung monatlich1 | 0,00 € für zwei Jahre, danach 11,90€ |
Kontoführung p. M. mit Gold-Status | 0,00 € |
SEPA-Überweisung per Online-Banking / Echtzeit-Überweisung2 | inklusive |
SEPA-Überweisung / Bearbeitung Dauerauftrag per Selbstbedienungsterminal3 |
inklusive |
Lastschrift4 / Gutschrift einer Überweisung5 |
inklusive |
Ausführung Dauerauftrag per Überweisung6 |
inklusive |
SEPA-Überweisung beleghaft (z.B. Vordruck) oder telefonisch7 |
1,49 Euro |
Bargeldeinzahlung und Bargeldauszahlung am Geldautomaten mit Sparkassen-Card (Debitkarte) |
inklusive |
Bargeldeinzahlung und Bargeldauszahlung am Schalter der Sparkasse Forchheim8 |
ab 1,99 € |
Ausgabe von Münzrollen (pro Rolle) |
0,49 € |
Kontoauszüge ins Elektronische Postach |
inklusive |
Kontoauszüge am Kontoauszugsdrucker | inklusive |
Ausgabe jede SparkassenCard (Debitkarte) p. M.9 | inklusive |
Mastercard Business Standard (Kreditkarte) p. M.9,10 |
2,50 € |
Mastercard Business Gold (Kreditkarte) p. M.9,10 |
7,00 € |
1 Beleglose Kontoführung 0,00 Euro p. M. die ersten zwei Jahre. Danach beträgt die Kontoführung 11,90 Euro p. M. Für manche Posten können zusätzliche Entgelte anfallen.
2 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. Überweisung per Online-Banking, giropay Geld-Senden, Service mit Rechenzentrum (SRZ) durch Unternehmer, Datenfernübertragung (DFÜ).
3 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat.
4 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde.
5 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Gutschrift einer Überweisung vereinbarungsgemäß erfolgt und vom Zahlungsdienstleister fehlerfrei durchgeführt wurde.
6 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat.
7 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. Überweisungen per Vordruck, Sammeldatei mit Begleitzettel, Telefon-Banking.
8 Es werden 0,15 ‰ des Ein-/Auszahlbetrags in Rechnung gestellt, mindestens jedoch 1,99 Euro
9 Kartenpreise werden einmal jährlich im Voraus berechnet. Bei unterjähriger Kündigung des Kartenvertrages erfolgt eine zeitanteilige Erstattung der im Voraus vereinnahmten Jahrespreise.
10 Bonität vorausgesetzt.
Stand: 10.05.2021. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die jeweiligen besonderen Bedingungen der einzelnen Geschäftsarten. Eine vollständige Übersicht über die zu zahlenden Entgelte und deren vollständigen Wortlaut entnehmen Sie bitte dem Preis- und Leistungsverzeichnis der Sparkasse Forchheim.
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